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AZAV-zertifiziert
AVGS-Kosten · Stand 2026

Was kostet ein AVGS-Coaching? Für Sie: 0 €.

Der AVGS ist eine vollständige Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Für Sie als Teilnehmer:in entstehen keine Kosten und kein Eigenanteil. Hier erklären wir, wie die Finanzierung und Abrechnung funktioniert.

Für Teilnehmende ist der AVGS kostenfrei

Die wichtigste Antwort zuerst: Ein AVGS-Coaching kostet Sie nichts. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III ist eine vollständige Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter. Es gibt keinen Eigenanteil, keine Zuzahlung und keine versteckten Gebühren.

Kosten auf einen Blick

Ihre Kosten: 0 €
Eigenanteil: keiner
Wer zahlt: Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Wie: direkte Abrechnung zwischen Behörde und AZAV-Träger

Wer trägt die Kosten – und wie viel?

Die Kosten des Coachings trägt die Behörde, die den Gutschein ausgestellt hat. Der genaue Betrag hängt von der Maßnahmenart und dem Umfang in Unterrichtseinheiten ab, der im Gutschein festgelegt ist. Jede AVGS-Maßnahme ist behördlich zugelassen und an einen anerkannten Kostensatz gebunden. Der Bildungsträger darf nur diesen zugelassenen Satz abrechnen – nicht mehr.

Für Sie ist dieser Betrag jedoch nur eine Hintergrundinformation: Sie sehen keine Rechnung, Sie zahlen nichts. Die Abrechnung läuft ausschließlich zwischen ICPP und der Behörde.

So funktioniert die Abrechnung

  1. Gutschein ausgestellt – Der AVGS legt Maßnahmenart, Umfang und Gültigkeit fest.
  2. Coaching durchgeführt – ICPP erbringt die vereinbarten Unterrichtseinheiten und dokumentiert sie nach AZAV-Standard.
  3. Direkte Abrechnung – ICPP rechnet die geleisteten Einheiten direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab.
  4. Kein Kontakt mit Geld für Sie – Sie erhalten keine Rechnung und leisten keine Zahlung.

Wichtig: Der AVGS ist kein Bargeld

Ein häufiges Missverständnis: Der AVGS ist keine Geldauszahlung. Sie bekommen kein Geld auf Ihr Konto überwiesen. Der Gutschein ist zweckgebunden – er berechtigt Sie ausschließlich zu einem Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger Ihrer Wahl. Verfällt der Gutschein ungenutzt, entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil, aber auch kein Anspruch auf Auszahlung.

AVGS vs. Bildungsgutschein – auch bei den Kosten?

Bei beiden Förderungen zahlen Sie als Teilnehmer:in nichts. Der Unterschied liegt im Inhalt: Der AVGS finanziert kürzere Coachings, der Bildungsgutschein längere Weiterbildungen mit Abschluss. Die Details erklären wir im AVGS-Ratgeber.

Gibt es Fahrtkosten oder weitere Zuschüsse?

Für die Teilnahme an einer AVGS-Maßnahme können unter Umständen zusätzliche Leistungen wie Fahrtkosten in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter individuell. Fragen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft aktiv danach – wir unterstützen Sie gern bei der richtigen Formulierung.

Häufige Fragen zu den AVGS-Kosten

Was kostet mich ein AVGS-Coaching?

Nichts. Das Coaching ist für Sie vollständig kostenfrei. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten über den Gutschein.

Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

Nein. Es gibt keinen Eigenanteil und keine versteckten Kosten.

Wie wird abgerechnet?

Der AZAV-Träger rechnet die erbrachten Unterrichtseinheiten direkt mit der Behörde ab. Sie erhalten keine Rechnung.

Bekomme ich mit dem AVGS Geld ausgezahlt?

Nein. Der AVGS ist kein Bargeld, sondern ein zweckgebundener Gutschein für ein Coaching. Eine Auszahlung erfolgt nicht.

Was passiert, wenn ich den Gutschein nicht nutze?

Verfällt der AVGS nach Ablauf der Gültigkeit (meist drei Monate), entstehen Ihnen keine Kosten – aber Sie verlieren die Fördermöglichkeit. Ein neuer Antrag ist grundsätzlich möglich.

Kostenfrei starten – mit Ihrem AVGS.

Wir beraten Sie unverbindlich, wie Sie Ihren Gutschein einsetzen und das Beste aus Ihrem Coaching holen.

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