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AZAV-zertifiziert
AVGS beantragen · Stand 2026

AVGS beantragen – so überzeugen Sie die Agentur für Arbeit.

Es gibt kein Antragsformular für den AVGS – entscheidend ist das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich vorbereiten, welche Argumente ziehen und was Sie konkret sagen sollten.

Der wichtigste Punkt vorweg: Es gibt kein Antragsformular

Viele suchen nach dem „AVGS-Antragsformular" – doch ein solches Formular existiert nicht. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III wird nicht per Antrag auf Papier gestellt, sondern von Ihrer persönlichen Vermittlungsfachkraft im Ermessen ausgestellt. Das heißt: Sie „beantragen" den AVGS im Gespräch – und je besser Sie vorbereitet sind, desto höher die Chance, dass er ausgestellt wird.

Zuständigkeit auf einen Blick

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Beziehen Sie Bürgergeld (SGB II), ist Ihr Jobcenter die richtige Adresse. In beiden Fällen sprechen Sie mit Ihrer zugeteilten Vermittlungsfachkraft.

AVGS beantragen – Schritt für Schritt

  1. Gespräch aktiv einfordern – Warten Sie nicht auf einen Termin. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Online-Postfach (jobcenter.digital bzw. arbeitsagentur.de), um ein Gespräch über Ihre berufliche Situation zu vereinbaren.
  2. Ziel klar formulieren – Definieren Sie vorab ein konkretes Ziel: „Ich möchte mich innerhalb von drei Monaten erfolgreich auf Stellen als … bewerben." Ein messbares Ziel überzeugt mehr als der allgemeine Wunsch nach „Unterstützung".
  3. Vermittlungshemmnis benennen – Erklären Sie, was Sie aktuell bremst: veraltete Bewerbungsunterlagen, fehlende Bewerbungsstrategie, lange Auszeit, Branchenwechsel, Unsicherheit im Vorstellungsgespräch. Genau hier setzt das Coaching an.
  4. Maßnahme und Träger nennen – Sie haben das gesetzlich verankerte Recht der freien Trägerwahl. Nennen Sie ICPP Coaching als gewünschten AZAV-zertifizierten Anbieter und die passende Maßnahmenart.
  5. Gutschein erhalten – Der AVGS wird schriftlich ausgestellt und enthält die Maßnahmenart, den Umfang in Unterrichtseinheiten und den Gültigkeitszeitraum (meist drei Monate).
  6. Gutschein beim Träger einreichen – Senden Sie uns den AVGS per E-Mail, Post oder geben Sie ihn vor Ort ab. Wir prüfen ihn, bestätigen den Empfang und vereinbaren Ihren Starttermin.
  7. Coaching starten – Innerhalb weniger Werktage beginnen Sie mit Ihrem persönlichen Coach. Für Sie entstehen keine Kosten – wir rechnen direkt mit der Behörde ab.

Was Sie im Gespräch konkret sagen sollten

Die Vermittlungsfachkraft muss nachvollziehen können, dass ein Coaching Ihre Vermittlung tatsächlich verbessert. Diese drei Bausteine gehören in jede Begründung:

Formulierungshilfe zum Mitnehmen

„Ich möchte meine Vermittlungschancen aktiv verbessern und bitte um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III für ein Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger meiner Wahl. Mein Ziel ist … Mein wichtigstes Hemmnis ist … Deshalb möchte ich die Maßnahme … in Anspruch nehmen."

Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten

Ein Antragsformular gibt es nicht – trotzdem hilft eine gute Mappe, seriös und vorbereitet zu wirken:

Wie lange dauert der AVGS-Antrag?

Nach dem Gespräch entscheidet die Vermittlungsfachkraft meist innerhalb weniger Tage bis zu zwei Wochen. Sobald der Gutschein vorliegt, können Sie sofort mit uns starten – die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Monate. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, denn die Maßnahme muss innerhalb der Frist beginnen.

Antrag abgelehnt? Das ist kein Endpunkt

Eine Ablehnung ist häufig reversibel. Fordern Sie die Begründung schriftlich an, adressieren Sie die genannten Punkte konkret und legen Sie – falls nötig – innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Ausführliche Strategien finden Sie in unserem Leitfaden AVGS abgelehnt – was tun?.

Kostenlose Vorbereitung durch ICPP

Wir bereiten Sie vor dem Termin kostenfrei auf das Gespräch vor: gemeinsam formulieren wir Ziel, Hemmnis und Begründung. So gehen Sie sicher und überzeugend in das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen zum AVGS-Antrag

Wo beantrage ich einen AVGS?

Direkt bei Ihrer persönlichen Vermittlungsfachkraft – in der Agentur für Arbeit (bei Arbeitslosengeld I) oder im Jobcenter (bei Bürgergeld). Ein separates Antragsformular gibt es nicht; entscheidend ist das persönliche Gespräch.

Muss ich ein Formular ausfüllen?

Nein. Der AVGS wird von der Vermittlungsfachkraft im Ermessen ausgestellt. Wichtiger als ein Formular ist eine überzeugende, konkrete Begründung Ihres Coaching-Bedarfs.

Wie lange dauert es, bis ich den AVGS habe?

In der Regel wenige Tage bis zwei Wochen nach dem Gespräch. Bei guter Vorbereitung oft schneller.

Was sage ich, um einen AVGS zu bekommen?

Nennen Sie ein konkretes Ziel, Ihr Vermittlungshemmnis und den gewünschten AZAV-Träger. Je konkreter Ihre Begründung, desto höher die Chance auf Ausstellung.

Kann ich mir den Bildungsträger aussuchen?

Ja. Sie haben das Recht der freien Trägerwahl unter allen AZAV-zertifizierten Anbietern. Die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Träger vorschreiben. Mehr Grundlagen im AVGS-Ratgeber.

Bereit, Ihren AVGS zu beantragen?

Wir bereiten Sie kostenfrei auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor – klar, überzeugend, unverbindlich.

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