Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters. Rechtsgrundlage ist § 45 Absatz 4 SGB III. Mit dem AVGS können arbeitssuchende oder arbeitslose Personen ein individuelles Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger in Anspruch nehmen – kostenfrei, weil die Behörde die Rechnung direkt mit dem Träger abrechnet.
Anders als beim Bildungsgutschein geht es nicht um eine mehrmonatige Weiterbildung mit Abschluss, sondern um kürzere, zielgerichtete Maßnahmen: Bewerbungscoaching, Aktivierung, Standortbestimmung, Vermittlungsunterstützung, berufliche Neuorientierung.
AVGS in einem Satz
Ein Gutschein der Arbeitsagentur, der Sie als Arbeitssuchende:n zu kostenfreiem Coaching bei einem zertifizierten Bildungsträger Ihrer Wahl berechtigt.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Grundsätzlich kommt der AVGS für folgende Personengruppen in Frage:
- Arbeitslos gemeldete Personen – sowohl im Arbeitslosengeld-I- (SGB III) als auch im Bürgergeld-Bezug (SGB II)
- Arbeitssuchend gemeldete Personen, deren Beschäftigung in den nächsten Monaten endet (z. B. Kündigung erhalten, Befristung läuft aus)
- Ausbildungssuchende, die eine Ausbildung anstreben und Unterstützung im Bewerbungsprozess benötigen
- Berufsrückkehrer:innen nach Elternzeit, Pflegephase oder längerer Krankheit
Die Entscheidung über die Ausstellung trifft Ihre persönliche Vermittlungsfachkraft individuell. Wichtige Kriterien sind: bisherige Bemühungen, persönliche Situation, Vermittlungshemmnisse und die Erwartung, dass das Coaching die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung tatsächlich verbessert.
AVGS beantragen – Schritt für Schritt
- Termin vereinbaren – Sprechen Sie aktiv mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch über Ihre berufliche Situation und Ihre Ziele.
- Bedarf darstellen – Erläutern Sie konkret, warum ein Coaching Ihnen hilft, schneller in Beschäftigung zu kommen. Konkrete Beispiele wirken stärker als allgemeine Aussagen.
- Anbieter und Maßnahme benennen – Sie haben das Recht, den Bildungsträger frei zu wählen. Nennen Sie uns als gewünschten Anbieter (ICPP Coaching, AZAV-Zertifizierung vorhanden).
- Gutschein erhalten – Der AVGS wird schriftlich ausgestellt und enthält Maßnahme-Art, Umfang in Unterrichtseinheiten und Gültigkeitszeitraum.
- Gutschein einreichen – Senden Sie uns den AVGS per E-Mail, Post oder geben Sie ihn vor Ort ab. Wir bestätigen den Empfang und vereinbaren einen Starttermin.
- Coaching beginnen – Innerhalb weniger Werktage starten Sie mit Ihrem persönlichen Coach.
Tipp: Vorbereitung lohnt sich
Vor dem Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft sollten Sie wissen, welche Art von Coaching Sie benötigen, warum es Ihnen weiterhelfen wird und wer der Bildungsträger sein soll. Wir helfen Ihnen vorab bei der Argumentation – kostenfrei und unverbindlich.
Welche Maßnahmen werden über den AVGS gefördert?
Der § 45 SGB III definiert vier Maßnahmen-Typen, die wir hier abdecken:
- (a) Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – z. B. Standortbestimmung, Aktivierung, berufliche Orientierung
- (b) Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen – z. B. Bewerbungscoaching, Coaching bei psychischer Belastung, Schuldnerberatung-Verweis
- (c) Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung – konkrete Bewerbungsstrategie, Vorstellungsgespräche-Training, Vernetzung mit Arbeitgebern
- (d) Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit – Gründungs-Coaching, Geschäftsmodellentwicklung (bei ICPP eingeschränkt, dafür Empfehlung an spezialisierte Partner)
AZAV-Zertifizierung – warum sie wichtig ist
Damit ein Bildungsträger AVGS-Maßnahmen anbieten darf, muss er nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Diese Zertifizierung wird von einer unabhängigen Fachkundigen Stelle regelmäßig überprüft und stellt sicher, dass:
- Coaches fachlich qualifiziert sind und kontinuierlich fortgebildet werden
- Coaching-Konzepte methodisch fundiert und dokumentiert sind
- Räumlichkeiten und Technik den Anforderungen entsprechen
- Qualitätssicherung und Teilnehmerfeedback systematisch erfolgen
- Vermittlungserfolge messbar und nachweisbar sind
ICPP Coaching ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Die Zertifizierungsdetails (Stelle, Nummer, Gültigkeit) finden Sie in unserem Impressum, sobald die offizielle Veröffentlichung der Zertifizierungsstelle vorliegt.
AVGS abgelehnt – was nun?
Eine Ablehnung des AVGS-Antrags ist kein Beinbruch und in vielen Fällen reversibel. So gehen Sie vor:
- Begründung schriftlich anfordern – Die Vermittlungsfachkraft muss die Ablehnung begründen.
- Argumentation überarbeiten – Häufige Ablehnungsgründe: kein konkretes Ziel, keine ausreichenden Eigenbemühungen, falsche Maßnahmen-Art. Adressieren Sie die genannten Punkte konkret.
- Vorgesetzten einschalten – Bei der Agentur für Arbeit gibt es Team- und Bereichsleitungen. Eine sachliche Eskalation ist legitim.
- Widerspruch einlegen – Innerhalb eines Monats nach Ablehnung können Sie schriftlich Widerspruch erheben. Die Behörde muss neu prüfen.
- Sich Hilfe holen – Sozialberatungen, Arbeitslosenzentren und Anwälte für Sozialrecht unterstützen kostenfrei oder kostengünstig.
Häufige Mythen über den AVGS
- Mythos: „Der AVGS ist ein Geschenk an Sie." – Falsch. Es ist eine gesetzlich geregelte Förderung mit klaren Bedingungen und Zielen.
- Mythos: „Die Agentur muss mir einen AVGS geben." – Falsch. Die Ausstellung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Sie haben ein Anrecht auf eine faire Prüfung, nicht auf einen Gutschein.
- Mythos: „Ich muss zu dem Träger gehen, den die Agentur empfiehlt." – Falsch. Sie haben das Recht der freien Trägerwahl unter allen AZAV-zertifizierten Anbietern.
- Mythos: „Ein AVGS schadet meiner Arbeitslosenakte." – Falsch. Im Gegenteil: aktive Eigeninitiative wird positiv gewertet.
- Mythos: „Wenn ich einen Job finde, muss ich das Coaching zurückzahlen." – Falsch. Eine erfolgreiche Vermittlung ist das gewünschte Ergebnis.
Häufige Fragen zum AVGS
Was bedeutet AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ist eine Förderung nach §45 SGB III, mit der Arbeitssuchende ein Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger in Anspruch nehmen können.
Was bedeutet AZAV-zertifiziert?
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger erfüllt die Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit und darf Maßnahmen über den AVGS abrechnen.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS finanziert kürzere Coachings und Vermittlungsmaßnahmen nach §45 SGB III. Der Bildungsgutschein nach §81 SGB III finanziert dagegen längere Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss (z. B. Umschulung zur Pflegefachkraft). Mehr dazu in unserem ausführlichen Bildungsgutschein-Ratgeber.
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Üblicherweise drei Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger begonnen werden. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich.
Kann ein AVGS-Antrag abgelehnt werden?
Ja, die Ausstellung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Bei Ablehnung sollten Sie die Gründe schriftlich erfragen und die Argumentation neu aufbauen – oft ist ein zweiter Anlauf erfolgreich. Eine formelle Widerspruchsmöglichkeit besteht innerhalb eines Monats.
Kann ich den Bildungsträger frei wählen?
Ja. Sie können bundesweit jeden AZAV-zertifizierten Träger wählen, der die im Gutschein genannte Maßnahmenart anbietet. Die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.