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AZAV-zertifiziert
Bildungsgutschein-Ratgeber · Stand 2026

Der Bildungsgutschein – Antrag, Voraussetzungen, Kosten.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein nach §81 SGB III? Wie beantragen Sie ihn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter? Welche Weiterbildungen und Umschulungen werden gefördert? Und wo liegt der Unterschied zum AVGS? Ein klarer Leitfaden – ohne Behördendeutsch.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters auf Grundlage von § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung – FbW). Mit dem Gutschein können Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger komplett kostenfrei absolvieren – die Behörde rechnet direkt mit dem Träger ab.

Der Bildungsgutschein ist ein Sammelbegriff für die Förderung längerer, abschluss­orientierter Bildungsmaßnahmen. Geförderte Maßnahmen umfassen typischerweise:

Bildungsgutschein in einem Satz

Ein Gutschein der Arbeitsagentur, der Sie zu einer kostenfreien Weiterbildung oder Umschulung mit Abschluss bei einem AZAV-zertifizierten Träger Ihrer Wahl berechtigt.

Bildungsgutschein vs. AVGS – der wichtigste Unterschied

Bildungsgutschein und AVGS werden oft verwechselt, sind aber zwei unterschiedliche Förderinstrumente:

Welcher Gutschein ist für Sie der richtige?

Hinweis zu unserem Angebot

ICPP Coaching ist als AZAV-zertifizierter Bildungsträger auf AVGS-finanzierte Coachings spezialisiert (Bewerbungs-, Aktivierungs- und Standortbestimmungs-Coachings). Längere Umschulungen mit Bildungsgutschein bieten wir nicht selbst an – verweisen aber gern auf passende spezialisierte Träger. Wer Coaching, Bewerbungs­begleitung oder Vermittlungs­hilfe braucht, ist bei uns richtig.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Grundsätzlich kommen folgende Personengruppen in Frage:

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Wichtigste Kriterien sind: die Notwendigkeit der Weiterbildung für die berufliche Eingliederung, der erwartete Vermittlungserfolg und die individuelle Eignung.

Bildungsgutschein beantragen – Schritt für Schritt

  1. Beratungs­termin vereinbaren – Sprechen Sie aktiv mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über Ihre berufliche Situation und Weiterbildungsziele.
  2. Konkretes Weiterbildungsziel benennen – Je präziser Sie schildern, welche Qualifikation Sie brauchen und warum sie Ihre Arbeitsmarkt­chancen verbessert, desto höher die Bewilligungs­quote.
  3. Anbieter recherchieren – Sie haben das Recht der freien Trägerwahl. Identifizieren Sie 1–3 AZAV-zertifizierte Anbieter mit passender Maßnahme. Die offizielle Datenbank: KURSNET der Agentur für Arbeit.
  4. Bildungsgutschein erhalten – Bei positiver Entscheidung wird der Gutschein schriftlich ausgestellt. Er enthält Maßnahmen-Art, Dauer, Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum (in der Regel 3 Monate).
  5. Gutschein beim Träger einlösen – Sie reichen den Gutschein beim gewählten Bildungsträger ein. Dieser bestätigt die Aufnahme und meldet die Maßnahme an die Agentur zurück.
  6. Weiterbildung beginnen – Innerhalb der Gültigkeitsfrist starten Sie mit der Maßnahme. Lehrgangskosten und Begleitkosten werden direkt zwischen Träger und Behörde abgerechnet.

Tipp: Vorbereitung lohnt sich

Vor dem Gespräch sollten Sie wissen, welche konkrete Qualifikation Sie anstreben, warum Sie damit bessere Arbeitsmarkt­chancen haben und welche Träger die Maßnahme anbieten. Eine schriftliche Eingliederungs-Argumentation („Eingliederungsvereinbarung-Vorschlag") wirkt stärker als spontane Aussagen.

Welche Kosten übernimmt der Bildungsgutschein?

Für Sie als Teilnehmende:n entstehen keine direkten Kosten. Der Bildungsgutschein deckt:

Während der Weiterbildung erhalten Arbeitslose weiterhin Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld. Beschäftigte, die im Rahmen des Qualifizierungs­chancen­gesetzes gefördert werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsentgelt-Zuschuss.

Trägerwahl & AZAV-Zertifizierung

Damit ein Bildungsträger Bildungsgutschein-Maßnahmen anbieten darf, muss er nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Diese Zertifizierung wird von einer unabhängigen Fachkundigen Stelle vergeben und regelmäßig überprüft. Zusätzlich muss die konkrete Maßnahme einzeln zugelassen sein.

Bei der Trägerwahl prüfen Sie idealerweise:

ICPP Coaching ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Hamburg – wir bieten AVGS-Coachings bundesweit online an. Für längere Bildungsgutschein-Umschulungen verweisen wir gern auf passende spezialisierte Partner.

Bildungsgutschein in Hamburg, Berlin, NRW & online

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich bundesweit – Sie können einen AZAV-zertifizierten Träger in jedem Bundesland wählen, solange die im Gutschein genannte Maßnahmen-Art dort angeboten wird. Bei online stattfindenden Weiterbildungen spielt der Standort des Trägers ohnehin keine Rolle.

Häufige Mythen über den Bildungsgutschein

Häufige Fragen zum Bildungsgutschein

Was ist ein Bildungsgutschein?

Eine Förderung nach §81 SGB III, mit der Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte eine Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger kostenfrei absolvieren können. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?

Der Bildungsgutschein (§81) finanziert längere Weiterbildungen und Umschulungen mit Abschluss. Der AVGS (§45) finanziert dagegen kürzere Coachings, Aktivierungs- und Vermittlungs­maßnahmen ohne Abschluss. Wer Coaching oder Bewerbungs­hilfe braucht: AVGS. Wer einen kompletten Berufswechsel mit Abschluss anstrebt: Bildungsgutschein.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Personen in fachfremder Tätigkeit. Die Weiterbildung muss die Eingliederung in Arbeit erleichtern oder Arbeitslosigkeit vorbeugen. Entscheidung im Ermessen der Vermittlungsfachkraft.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Schildern Sie konkret Ihr Weiterbildungsziel und warum es Ihre Arbeitsmarktchancen verbessert. Recherchieren Sie vorher 1–3 passende AZAV-Träger – das beschleunigt den Prozess.

Wer trägt die Kosten beim Bildungsgutschein?

Komplett die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Übernommen werden: Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, ggf. Übernachtung, Kinderbetreuung und Lernmittel. Für Sie als Teilnehmende:n entstehen keine direkten Kosten. Arbeitslose erhalten weiterhin Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

In der Regel drei Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme beim zertifizierten Bildungsträger beginnen. Bei Verzögerungen ist eine Verlängerung in Ausnahmefällen möglich.

Kann ich den Bildungsträger frei wählen?

Ja. Innerhalb des im Gutschein genannten Geltungsbereichs (oft bundesweit) wählen Sie jeden AZAV-zertifizierten Träger mit zugelassener Maßnahme. Die Vermittlungsfachkraft darf nur informieren, nicht vorschreiben.

Gilt der Bildungsgutschein bundesweit – auch online?

Ja. Der Bildungsgutschein ist in der Regel bundesweit gültig. Online-Weiterbildungen sind seit der Corona-Phase ausdrücklich anerkannt – Voraussetzung: der Träger ist AZAV-zertifiziert auch für Online-Formate. Hamburg, Berlin, Köln, NRW oder online – alles möglich.

Welche Umschulungen sind besonders gefragt?

Aktuell besonders nachgefragt: Fachinformatiker:in (Anwendungsentwicklung / Systemintegration), Pflegefachkraft, Erzieher:in, Kauffrau für Büromanagement, Steuerfachangestellte, Lokführer:in, Elektroniker:in für Betriebstechnik. Welche Umschulung für Sie passt, hängt von Ihren Stärken, Ihrer Region und den Vermittlungs­chancen ab. ICPP bietet selbst keine Umschulungen an – wir helfen aber gern bei der Standortbestimmung.

Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?

Erstens: schriftliche Begründung anfordern. Zweitens: Argumentation überarbeiten (häufige Ablehnungsgründe: kein klares Ziel, Maßnahme nicht erforderlich, andere Förderung vorrangig). Drittens: Widerspruch innerhalb eines Monats. Viertens: kostenfreie Sozialberatung oder Anwalt für Sozialrecht einschalten.

Unsicher, welcher Gutschein für Sie der richtige ist?

Bildungsgutschein für eine komplette Umschulung – oder AVGS für gezieltes Coaching? Wir helfen Ihnen, das passende Förderinstrument zu finden – unverbindlich und kostenfrei.

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