Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters auf Grundlage von § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung – FbW). Mit dem Gutschein können Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger komplett kostenfrei absolvieren – die Behörde rechnet direkt mit dem Träger ab.
Der Bildungsgutschein ist ein Sammelbegriff für die Förderung längerer, abschlussorientierter Bildungsmaßnahmen. Geförderte Maßnahmen umfassen typischerweise:
- Umschulungen mit anerkanntem Abschluss (z. B. Fachinformatiker, Pflegefachkraft, Erzieher:in, Kauffrau für Büromanagement, Steuerfachangestellte:r)
- Weiterbildungen mit IHK- oder Kammer-Abschluss
- Anpassungsqualifizierungen (z. B. SAP, IT-Zertifikate, Sprachkurse für Berufsanerkennung)
- Berufliche Aufstiegsqualifizierungen (z. B. Meister, Fachwirt:in)
Bildungsgutschein in einem Satz
Ein Gutschein der Arbeitsagentur, der Sie zu einer kostenfreien Weiterbildung oder Umschulung mit Abschluss bei einem AZAV-zertifizierten Träger Ihrer Wahl berechtigt.
Bildungsgutschein vs. AVGS – der wichtigste Unterschied
Bildungsgutschein und AVGS werden oft verwechselt, sind aber zwei unterschiedliche Förderinstrumente:
- Bildungsgutschein (§81 SGB III): finanziert längere Weiterbildungen und Umschulungen mit anerkanntem Abschluss. Typische Dauer: 6 Monate bis 3 Jahre.
- AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§45 SGB III): finanziert kürzere Coachings, Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen ohne Abschluss. Typische Dauer: 25–200 Unterrichtseinheiten, also wenige Wochen bis 3 Monate.
Welcher Gutschein ist für Sie der richtige?
- Wenn Sie einen kompletten Berufswechsel mit neuem Abschluss anstreben → Bildungsgutschein
- Wenn Sie eine Bewerbung, Standortbestimmung oder gezielte Vermittlung brauchen → AVGS (genau dafür sind wir bei ICPP da)
Hinweis zu unserem Angebot
ICPP Coaching ist als AZAV-zertifizierter Bildungsträger auf AVGS-finanzierte Coachings spezialisiert (Bewerbungs-, Aktivierungs- und Standortbestimmungs-Coachings). Längere Umschulungen mit Bildungsgutschein bieten wir nicht selbst an – verweisen aber gern auf passende spezialisierte Träger. Wer Coaching, Bewerbungsbegleitung oder Vermittlungshilfe braucht, ist bei uns richtig.
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Grundsätzlich kommen folgende Personengruppen in Frage:
- Arbeitslos gemeldete Personen – im Bezug von Arbeitslosengeld I (SGB III) oder Bürgergeld (SGB II)
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte – z. B. bei Kündigung, befristetem Vertrag, Betriebsschließung
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss – Förderung kann über das Qualifizierungschancengesetz erfolgen
- Beschäftigte in fachfremder Tätigkeit – wenn der ursprünglich erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
- Berufsrückkehrer:innen nach Elternzeit, Pflegephase oder längerer Krankheit
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Wichtigste Kriterien sind: die Notwendigkeit der Weiterbildung für die berufliche Eingliederung, der erwartete Vermittlungserfolg und die individuelle Eignung.
Bildungsgutschein beantragen – Schritt für Schritt
- Beratungstermin vereinbaren – Sprechen Sie aktiv mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über Ihre berufliche Situation und Weiterbildungsziele.
- Konkretes Weiterbildungsziel benennen – Je präziser Sie schildern, welche Qualifikation Sie brauchen und warum sie Ihre Arbeitsmarktchancen verbessert, desto höher die Bewilligungsquote.
- Anbieter recherchieren – Sie haben das Recht der freien Trägerwahl. Identifizieren Sie 1–3 AZAV-zertifizierte Anbieter mit passender Maßnahme. Die offizielle Datenbank: KURSNET der Agentur für Arbeit.
- Bildungsgutschein erhalten – Bei positiver Entscheidung wird der Gutschein schriftlich ausgestellt. Er enthält Maßnahmen-Art, Dauer, Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum (in der Regel 3 Monate).
- Gutschein beim Träger einlösen – Sie reichen den Gutschein beim gewählten Bildungsträger ein. Dieser bestätigt die Aufnahme und meldet die Maßnahme an die Agentur zurück.
- Weiterbildung beginnen – Innerhalb der Gültigkeitsfrist starten Sie mit der Maßnahme. Lehrgangskosten und Begleitkosten werden direkt zwischen Träger und Behörde abgerechnet.
Tipp: Vorbereitung lohnt sich
Vor dem Gespräch sollten Sie wissen, welche konkrete Qualifikation Sie anstreben, warum Sie damit bessere Arbeitsmarktchancen haben und welche Träger die Maßnahme anbieten. Eine schriftliche Eingliederungs-Argumentation („Eingliederungsvereinbarung-Vorschlag") wirkt stärker als spontane Aussagen.
Welche Kosten übernimmt der Bildungsgutschein?
Für Sie als Teilnehmende:n entstehen keine direkten Kosten. Der Bildungsgutschein deckt:
- Lehrgangsgebühren in voller Höhe
- Fahrtkosten zum Bildungsträger (Pendelpauschale oder ÖPNV)
- Übernachtungskosten, falls die Weiterbildung außerhalb des Wohnorts stattfindet
- Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme
- Lernmittel (Bücher, Software, Prüfungsgebühren)
Während der Weiterbildung erhalten Arbeitslose weiterhin Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld. Beschäftigte, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsentgelt-Zuschuss.
Trägerwahl & AZAV-Zertifizierung
Damit ein Bildungsträger Bildungsgutschein-Maßnahmen anbieten darf, muss er nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Diese Zertifizierung wird von einer unabhängigen Fachkundigen Stelle vergeben und regelmäßig überprüft. Zusätzlich muss die konkrete Maßnahme einzeln zugelassen sein.
Bei der Trägerwahl prüfen Sie idealerweise:
- Maßnahmen-Zulassung: Ist die konkrete Maßnahme (z. B. IT-Umschulung Fachinformatiker) AZAV-zugelassen?
- Abschluss: Welcher Abschluss wird vergeben (IHK, Kammer, Träger-Zertifikat)? Wie ist die Anerkennung am Arbeitsmarkt?
- Vermittlungsquote: Wie viele Absolvent:innen kommen nach der Maßnahme in eine Beschäftigung?
- Format: Präsenz, online oder hybrid? Vollzeit oder Teilzeit?
- Erfahrungsberichte: Google-Bewertungen, Trustpilot, kursnet-Feedback.
ICPP Coaching ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Hamburg – wir bieten AVGS-Coachings bundesweit online an. Für längere Bildungsgutschein-Umschulungen verweisen wir gern auf passende spezialisierte Partner.
Bildungsgutschein in Hamburg, Berlin, NRW & online
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich bundesweit – Sie können einen AZAV-zertifizierten Träger in jedem Bundesland wählen, solange die im Gutschein genannte Maßnahmen-Art dort angeboten wird. Bei online stattfindenden Weiterbildungen spielt der Standort des Trägers ohnehin keine Rolle.
- Bildungsgutschein Hamburg: ausgestellt von Agenturen für Arbeit Hamburg (HH-Mitte, HH-Pinneberg, HH-Bergedorf) oder Jobcenter team.arbeit.hamburg.
- Bildungsgutschein Berlin: ausgestellt von Agenturen für Arbeit Berlin Mitte, Nord, Süd oder den Jobcentern der zwölf Bezirke.
- Bildungsgutschein NRW (Köln, Düsseldorf, Essen, etc.): ausgestellt von den jeweils zuständigen Agenturen oder Jobcentern – in NRW gibt es besonders viele AZAV-Träger.
- Online-Weiterbildung mit Bildungsgutschein: seit der Corona-Phase ausdrücklich anerkannt. Voraussetzung: der Träger ist AZAV-zertifiziert auch für Online-Formate.
Häufige Mythen über den Bildungsgutschein
- Mythos: „Die Agentur muss mir einen Bildungsgutschein geben." – Falsch. Die Ausstellung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Sie haben Anrecht auf faire Prüfung, nicht auf den Gutschein.
- Mythos: „Ich muss zu dem Träger gehen, den die Agentur empfiehlt." – Falsch. Freie Trägerwahl unter allen AZAV-zertifizierten Anbietern – die Agentur darf nur informieren, nicht vorschreiben.
- Mythos: „Mit Bildungsgutschein gibt es nur Vor-Ort-Weiterbildung." – Falsch. Online und hybrid sind ausdrücklich zugelassen.
- Mythos: „Bildungsgutschein und AVGS sind dasselbe." – Falsch. Bildungsgutschein = lange Weiterbildung mit Abschluss (§81). AVGS = kürzeres Coaching ohne Abschluss (§45).
- Mythos: „Wenn die Weiterbildung erfolgreich war, muss ich Geld zurückzahlen." – Falsch. Eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit ist genau das gewünschte Ergebnis.
Häufige Fragen zum Bildungsgutschein
Was ist ein Bildungsgutschein?
Eine Förderung nach §81 SGB III, mit der Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte eine Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger kostenfrei absolvieren können. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?
Der Bildungsgutschein (§81) finanziert längere Weiterbildungen und Umschulungen mit Abschluss. Der AVGS (§45) finanziert dagegen kürzere Coachings, Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen ohne Abschluss. Wer Coaching oder Bewerbungshilfe braucht: AVGS. Wer einen kompletten Berufswechsel mit Abschluss anstrebt: Bildungsgutschein.
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Personen in fachfremder Tätigkeit. Die Weiterbildung muss die Eingliederung in Arbeit erleichtern oder Arbeitslosigkeit vorbeugen. Entscheidung im Ermessen der Vermittlungsfachkraft.
Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?
Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Schildern Sie konkret Ihr Weiterbildungsziel und warum es Ihre Arbeitsmarktchancen verbessert. Recherchieren Sie vorher 1–3 passende AZAV-Träger – das beschleunigt den Prozess.
Wer trägt die Kosten beim Bildungsgutschein?
Komplett die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Übernommen werden: Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, ggf. Übernachtung, Kinderbetreuung und Lernmittel. Für Sie als Teilnehmende:n entstehen keine direkten Kosten. Arbeitslose erhalten weiterhin Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
In der Regel drei Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme beim zertifizierten Bildungsträger beginnen. Bei Verzögerungen ist eine Verlängerung in Ausnahmefällen möglich.
Kann ich den Bildungsträger frei wählen?
Ja. Innerhalb des im Gutschein genannten Geltungsbereichs (oft bundesweit) wählen Sie jeden AZAV-zertifizierten Träger mit zugelassener Maßnahme. Die Vermittlungsfachkraft darf nur informieren, nicht vorschreiben.
Gilt der Bildungsgutschein bundesweit – auch online?
Ja. Der Bildungsgutschein ist in der Regel bundesweit gültig. Online-Weiterbildungen sind seit der Corona-Phase ausdrücklich anerkannt – Voraussetzung: der Träger ist AZAV-zertifiziert auch für Online-Formate. Hamburg, Berlin, Köln, NRW oder online – alles möglich.
Welche Umschulungen sind besonders gefragt?
Aktuell besonders nachgefragt: Fachinformatiker:in (Anwendungsentwicklung / Systemintegration), Pflegefachkraft, Erzieher:in, Kauffrau für Büromanagement, Steuerfachangestellte, Lokführer:in, Elektroniker:in für Betriebstechnik. Welche Umschulung für Sie passt, hängt von Ihren Stärken, Ihrer Region und den Vermittlungschancen ab. ICPP bietet selbst keine Umschulungen an – wir helfen aber gern bei der Standortbestimmung.
Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?
Erstens: schriftliche Begründung anfordern. Zweitens: Argumentation überarbeiten (häufige Ablehnungsgründe: kein klares Ziel, Maßnahme nicht erforderlich, andere Förderung vorrangig). Drittens: Widerspruch innerhalb eines Monats. Viertens: kostenfreie Sozialberatung oder Anwalt für Sozialrecht einschalten.